Wir suchen Sie! Projektingenieur/in Tragwerksplanung
Projektingenieur/in Hochbau – Vollzeit / Teilzeit – Schwerpunkt Tragwerksplanung
Ihre Aufgaben:
- Tragwerksplanung mit Schwerpunkt Hochbau
- Vorbereiten, Mitwirken und Erstellen von prüffähigen Standsicherheitsnachweisen
- Betreuung des Konstrukteurs im Rahmen der Ausführungsplanung
- Überwachung der Bauausführung (Rohbau)
- Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten
Wir erwarten von Ihnen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit konstruktivem Schwerpunkt
- Berufserfahrung im Bereich Tragwerksplanung / mehrmonatige Praktikumserfahrung
- Selbständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten
- Teamfähigkeit
- Hohes Engagement und Leistungsbereitschaft
- Gute Kenntnisse in der Anwendung von Office- und Statik- Software
Wir bieten Ihnen:
- Flexible und planbare Arbeitszeiten bei 20 – 40 Stunden Wochenarbeitszeit
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei zeitgemäßen Anstellungsbedingungen
- Leistungsfähige Software und moderne Infrastruktur am Arbeitsplatz
- Mitarbeit an interessanten regionalen und überregionalen Projekten
- Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Bahnhof 300 m entfernt)
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung, bitte unter Angabe einschlägiger Referenzprojekte, Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung an bewerbung@bs-quadrat.de (bei Bewerbungen per E-Mail sollten alle Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammengefasst sein).
oder an
bs2 Ingenieurleistungen für Bauwesen GmbH
Postfach 1132
55204 Ingelheim
Wir freuen uns auf Ihre Zuschrift!
Derzeit in Planung und Bau
Aktuelle Projekte
Die nachfolgenden Projekte befinden sich derzeit noch in der Planung bzw. in der Bauausführung. Nach Fertigstellung der Gebäude finden Sie im Bereich „Referenzen“ weitere Informationen zu diesen Bauvorhaben.
Neubau Büro- und Produktionsgebäude, Budenheim
Bauherr: Chemische Fabrik Budenheim KG
Unsere Leistungen: Brandschutzplanung
Bürogebäude mit Wohnheim und Tagesklinik, Alzey
Bauherr: Wilhelm Faber GmbH, Alzey
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Bauphysik
Neubau Schulverwaltungsgebäude mit Klassentrakt, Wiesbaden
Bauherr: Landeshauptstadt Wiesbaden, Hochbauamt
Unsere Leistungen: Brandschutzplanung
Büro- und Geschäftshaus mit Wohnungen, Ingelheim
Bauherr EC Projekt 3 GmbH & Co. KG, Ingelheim
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Bauphysik
Wohnbebauung „Am Gänsberg“, Ingelheim
Bauherr: Wohnpark Heidesheim-Uhlerborn GmbH
Unsere Leitungen: Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysik
Neubau Bürogebäude, Wiesbaden
Bauherr: Landesverband Hessen des Kraftfahrzeug-Gewerbes
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Bauphysik
Betonrecycling – Verwertung bestehender Substanz
Das Recycling von Beton führt zu einer Einsparung primärer Rohstoffe.
Frischbetonrecycling einerseits und Festbetonrecycling andererseits ist in verschiedenen Stationen des Lebensweges möglich. Frischbeton und Restwasserrecycling sind in nahezu allen Betonwerken Deutschlands gängige Praxis. Hierzu wird zumeist ein Verfahren angewandt, bei dem noch nicht erhärtete Beton- oder Mörtelreste ausgewaschen und sowohl die Gesteinskörnung als auch das anfallende Restwasser erneut als Betonausgangsstoffe wiederverwendet werden. Die Wiederverwendung von Restwasser als Zugabewasser regelt die Norm DIN EN 1008. Insgesamt lassen sich auf diesem Weg die Restbetonmengen praktisch vollständig wiederverwenden.
Beim Festbetonrecycling wird im Gegensatz zum Frischbetonrecycling bereits erhärteter, alter Beton aus Rückbaumaßnahmen bei der wiederverwendet. Dabei wird der Betonabbruch aus Bauwerken aufbereitet und erneut der Produktion zugeführt. Hierzu wird der Beton zunächst zerkleinert und in einzelne Kornfraktionen getrennt, so dass Betonsplitt entsteht, der dann in der Herstellung des Frischbetons genutzt wird. Betonsplitt enthält neben der ursprünglichen natürlichen Gesteinskörnung immer auch einen Zementsteinanteil, der die Eigenschaften des Betons wie etwa Verarbeitbarkeit, Festigkeit, Verformungsverhalten und die Dauerhaftigkeit beeinflussen kann.

Für den Einsatz als Gesteinskörnung im Beton eignen sich in erster Linie die groben Fraktionen von rezykliertem Beton. Im Frischbeton bewirkt die rezyklierte Gesteinskörnung in der Regel einen geringfügig höheren Wasseranspruch. Dies muss beim Mischungsentwurf und bei der Herstellung beachtet werden. Im erhärteten Zustand besitzt der Recyclingbeton im Bezug auf seine Festigkeit praktisch dieselben Eigenschaften. Beachtung muss allerdings bei Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung den Schwind- und Kriecheigenschaften geschenkt werden. Beton, der gemäß der DAfStb-Richtlinie mit rezyklierter Gesteinskörnung hergestellt wurde, kann ohne weitere Maßnahmen unter trockenen Umgebungsbedingungen verwendet werden. Bei Einsatz in feuchter Umgebung werden zunächst genauere Untersuchungen an der im Festbeton verwendeten Gesteinskörnung vorgenommen, um die Dauerhaftigkeit des Betons sicherzustellen.
Grundsätzlich ist es unerheblich, ob rezyklierte Gesteinskörnungen in ungebundenen Bauweisen, z. B. im Straßenbau, oder im Beton eingesetzt werden, weil sie in allen Fällen primäre Rohstoffe substituieren. Allerdings reicht das Angebot an rezyklierten Gesteinskörnungen für die Betonherstellung bestenfalls aus, um kleinere Mengen des Bedarfs zu decken.
Der beim Festbeton anfallende Betonbrechsand kann ebenfalls in ungebundenen Anwendungen Natursand ersetzen. Er kann aber auch als Sekundärrohstoff in der Portlandzementklinkerherstellung eingesetzt werden, wie neuere Untersuchungen untermauern (vgl. Heft 584 DAfStb), so trägt die Nutzung von Altbeton insgesamt zur Ressourceneffizienz im Bauwesen bei.
Brandschutz – Neu geregelt 07/2019
Neu geregelt: Normen und Richtlinien im Brandschutz (Juni / Juli 2019)
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Veröffentlichung der Normen und Norm-Entwürfe zum Brandschutz (im Zeitraum Juni bis Juli 2019) sowie eine Übersicht der kürzlich aktualisierten Richtlinien und Verordnungen von Bund und Ländern.
Normen
- DIN EN 13565-1 (07-2019)
Ortsfeste Brandbekämpfunganlagen – Schaumlöschanlagen – Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für Bauteile - DIN EN 13126-15 (07-2019)
Baubeschläge – Beschläge für Fenster und Fenstertüren – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 15: Laufwagen für Horizontalschiebe- und Beschläge für Faltschiebe-Fenster
Entwürfe
- E DIN EN ISO 1182 (06-2019)
Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Nichtbrennbarkeitsprüfung (ISO/DIS 1182:2019) - E DIN EN 17407 (07-2019)
Tragbare Geräte zum Ausbringen von Löschmitteln, die mit Feuerlöschpumpen gefördert werden – Sammelstücke und Verteiler PN 16

Neue Richtlinien und Verordnungen
- Berlin
– Bautechnische Prüfungsverordnung – Änderung vom 23.4.2019
– Betriebs-Verordnung – Änderung vom 10.5.2019 (gültig ab 30.5.2019)
– Feuerungsverordnung – Aufhebung (gültig ab 30.5.2019)
– Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen – Aufhebung (gültig ab 30.5.2019) - Brandenburg
– Brandverhütungsschauverordnung – Änderung vom 26.4.2019 - Bremen
– Landesbauordnung – Änderung vom 14.5.2019
– Bauvorlagenverordnung vom 2.5.2019 (gültig ab 1.6.2019) - Niedersachsen
– Brandschutzgesetz – Änderung vom 20.5.2019
– Bauordnung – Änderung vom 20.5.2019 - Nordrhein-Westfalen
– Bauprodukte- und Bauartenverordnung – Änderung vom 7.5.2019
– Schulbaurichtlinie vom 16.5.2019 (gültig ab 8.6.2019) - Saarland
– Landesbauordnung – Änderung vom 13.2.2019 (Neuerungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung) - Sachsen
– Brandschutzgesetz – Änderung vom 5.4.2019
– Durchführungsverordnung zur Bauordnung – Änderung vom 5.4.2019
– Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung – Änderung vom 9.5.2019 (gültig ab 1.6.2019) > Anlage 9: Sächsische Hochhausbaurichtlinie - Schleswig-Holstein
– Bauvorlagenverordnung vom 3.4.2019 (gültig ab 30.4.2019)