Blog Archives

Derzeit in Planung und Bau

Aktuelle Projekte

Die nachfolgenden Projekte befinden sich derzeit noch in der Planung bzw. in der Bauausführung. Nach Fertigstellung der Gebäude finden Sie im Bereich „Referenzen“ weitere Informationen zu diesen Bauvorhaben.

Umbau Konzernzentrale (Boehringer Ingelheim Center)
Bauherr: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Unsere Leistungen: Bauherrenvertretung, Brandschutzplanung

Neubau Bürogebäude Am Kisselberg, Mainz
Bauherr: Molitor Immobilien
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung

Neubau von 5 Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage
Bauherr: Wohnungsbaugesellschaft Ingelheim
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauakustik

Neubau Elisabeth-Selbert-Schule, Wiesbaden
Bauherr: WiBau (im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden)
Unsere Leistungen: Brandschutzplanung

Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage und Rechenzentrum
Bauherr: R+V Versicherung
Unsere Leitungen: Brandschutzplanung

Neubau Schulkindbetreuung Karl-Nahrgang-Schule

Bauherr: DreieichBau AöR
Unsere Leistungen: Tragwerksplanung, Brandschutzplanung

Brandschutz – Neu geregelt 04/2025

Neu geregelt: Normen und Richtlinien im Brandschutz (Februar – April 2025)

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Veröffentlichung von Normen und Norm-Entwürfen zum Brandschutz im Zeitraum Februar bis April 2025.

Normen

DIN EN 1838 (03-2025)
Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen

DIN 14467 (04-2025)
Trennstation für Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit stagnierendem Wasser – Anforderungen und Prüfung

DIN EN 671-1 (03-2025)
Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 1: Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch

DIN EN 1366-8 (04-2025)
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 8: Entrauchungsleitungen

DIN EN 15004-1 (03-2025)
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln – Teil 1: Planung, Installation und Instandhaltung

DIN EN 1366-9 (04-2025)
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen – Teil 9: Entrauchungsleitungen für einen Einzelabschnitt

Entwürfe

VDMA 24001 (02-2025)
Anwendung von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWA) in maschinellen Rauchabzugsanlagen

E DIN EN 13238 (04-2025)
Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Konditionierungsverfahren und allgemeine Regeln für die Auswahl von Trägerplatten

Technische Regeln

VdS 3891 (02-2025)
Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen, VdS-Merkblatt

E VDI 2263 Blatt 10.1 (04-2025)
Staubbrände und Staubexplosionen – Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen – Brand- und Explosionsschutz an Mischern und Mischanlagen – Beispiele

Baurecht (Neue Richtlinien und Verordnungen)

Bayern

  • Bayrische Technische Baubestimmung (vom 13.12.2024, gültig ab 28.02.2025) [Umsetzung MVV TB 2024/1]

Brandenburg

  • Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg (Erlass vom 19.02.2025, gültig ab 15.03.2025)

Hessen

  • Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Erlass vom 03.02.2025, gültig ab 28.02.2025) [Umsetzung der MVV TB 2024/1]
  • Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Erlass vom 03.02.2025, gültig ab 28.02.2025) [Umsetzung der MVV TB 2024/1]
  • Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Prüfberechtigten- und Sachverständigenverordnung (Erlass vom 17.02.2025, gültig ab 18.02.2025)

Niedersachsen

  • Bauaufsicht; Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) – Fassung Februar 2025  (Runderlass vom 25.02.2025, gültig ab 01.03.2025) [Umsetzung MVV TB 2024/1]

Rheinland-Pfalz

  • Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 20.12.24, gültig ab28.02.25 (Umsetzung MVV TB 2024/1)– Vorschrift liegt noch nicht vor
  • Verkaufsstättenverordnung vom 21.01.2025 (gültig ab 08.02.2025)
  • Garagen- und Stellplatzverordnung – Änderung vom 21.01.2025 (gültig ab 08.02.2025)
  • Versammlungsstättenverordnung – Änderung vom 21.01.2025 [gültig ab 08.02.2025)
  • Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen – Änderung vom 21.01.2025 (gültig ab 08.02.2025)

Sachsen-Anhalt

  • Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Runderlass vom 13.12.24, gültig ab 28.02.25 (Umsetzung MVV TB 2024/1)

Schleswig-Holstein

  • Landesverordnung zur Regelung der Datenverarbeitung nach § 37a des Brandschutzgesetzes (Datenverarbeitungsverordnung Brandschutzgesetz-BrSchG-DVVO, Erlass vom 22.01.2025, gültig ab 20.02.2025)

Betonrecycling – Verwertung bestehender Substanz

Das Recycling von Beton führt zu einer Einsparung primärer Rohstoffe.

Frischbetonrecycling einerseits und Festbetonrecycling andererseits ist in verschiedenen Stationen des Lebensweges möglich. Frischbeton und Restwasserrecycling sind in nahezu allen Betonwerken Deutschlands gängige Praxis. Hierzu wird zumeist ein Verfahren angewandt, bei dem noch nicht erhärtete Beton- oder Mörtelreste ausgewaschen und sowohl die Gesteinskörnung als auch das anfallende Restwasser erneut als Betonausgangsstoffe wiederverwendet werden. Die Wiederverwendung von Restwasser als Zugabewasser regelt die Norm DIN EN 1008. Insgesamt lassen sich auf diesem Weg die Restbetonmengen praktisch vollständig wiederverwenden.

Beim Festbetonrecycling wird im Gegensatz zum Frischbetonrecycling bereits erhärteter, alter Beton aus Rückbaumaßnahmen bei der wiederverwendet. Dabei wird der Betonabbruch aus Bauwerken aufbereitet und erneut der Produktion zugeführt. Hierzu wird der Beton zunächst zerkleinert und in einzelne Kornfraktionen getrennt, so dass Betonsplitt entsteht, der dann in der Herstellung des Frischbetons genutzt wird. Betonsplitt enthält neben der ursprünglichen natürlichen Gesteinskörnung immer auch einen Zementsteinanteil, der die Eigenschaften des Betons wie etwa Verarbeitbarkeit, Festigkeit, Verformungsverhalten und die Dauerhaftigkeit beeinflussen kann.

Für den Einsatz als Gesteinskörnung im Beton eignen sich in erster Linie die groben Fraktionen von rezykliertem Beton. Im Frischbeton bewirkt die rezyklierte Gesteinskörnung in der Regel einen geringfügig höheren Wasseranspruch. Dies muss beim Mischungsentwurf und bei der Herstellung beachtet werden. Im erhärteten Zustand besitzt der Recyclingbeton im Bezug auf seine Festigkeit praktisch dieselben Eigenschaften. Beachtung muss allerdings bei Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung den Schwind- und Kriecheigenschaften geschenkt werden. Beton, der gemäß der DAfStb-Richtlinie mit rezyklierter Gesteinskörnung hergestellt wurde, kann ohne weitere Maßnahmen unter trockenen Umgebungsbedingungen verwendet werden. Bei Einsatz in feuchter Umgebung werden zunächst genauere Untersuchungen an der im Festbeton verwendeten Gesteinskörnung vorgenommen, um die Dauerhaftigkeit des Betons sicherzustellen.

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob rezyklierte Gesteinskörnungen in ungebundenen Bauweisen, z. B. im Straßenbau, oder im Beton eingesetzt werden, weil sie in allen Fällen primäre Rohstoffe substituieren. Allerdings reicht das Angebot an rezyklierten Gesteinskörnungen für die Betonherstellung bestenfalls aus, um kleinere Mengen des Bedarfs zu decken.

Der beim Festbeton anfallende Betonbrechsand kann ebenfalls in ungebundenen Anwendungen Natursand ersetzen. Er kann aber auch als Sekundärrohstoff in der Portlandzementklinkerherstellung eingesetzt werden, wie neuere Untersuchungen untermauern (vgl. Heft 584 DAfStb), so trägt die Nutzung von Altbeton insgesamt zur Ressourceneffizienz im Bauwesen bei.

GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft. Mit dem GEG wird das Energieeinsparrecht für Gebäude neu strukturiert und vereinheitlicht. Das neue Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden löst die Energie­einspar­verordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Notwendig geworden war diese Neustrukturierung, um in Erfüllung der europäischen Gebäudeeffizienz-Richtlinie (2010/31/EU) einen klaren ordnungsrechtlichen Rahmen für die in der Richtlinie geforderten Niedrigstenergiegebäudestandards zu schaffen.

Das GEG stellt keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude als die bisherigen Regelungen. Neu ist eine In­no­vationsklausel: Sie ermöglicht einen alternativen Nachweis der Anforderungen über die Treibhausgasemissionen (statt über den Primärenergiebedarf). Außerdem erlaubt die In­no­vationsklausel eine Gesamtbetrachtung ganzer Gebäudekomplexe oder Quartiere, so dass nicht mehr jedes einzelne Gebäude eines Komplexes die Anforderungen erfüllen muss. Darüber hinaus setzt das GEG das im Klimapaket vorgesehene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 um. Die Übergangsvorschriften des GEG enthalten auch Regelungen für Energie­ausweise – hier werden zusätzliche Angaben zu den Treibhausgasemissionen gefordert – und für Aussteller von Energie­ausweisen.

Für Bauvorhaben, für die ab dem 1. November 2020 der Bauantrag eingereicht oder die Bauanzeige erstattet wird, müssen Planung, Berechnungen und Nachweise nach dem neuen GEG erfolgen. Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist Stichtag der Tag, an dem mit der Bau­maßnahme begonnen wird.

bs² Ingenieurleistungen für Bauwesen GmbH

Ihr zuverlässiger Partner für Tragwerksplanung, vorbeugendem Brandschutz und Projektmanagement.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer interdisziplinären Planung!

Der Weg zu uns

Hausanschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 5
55218 Ingelheim am Rhein

Zufahrt Tiefgarage (1h kostenfrei):
Gartenfeldstraße 32
55218 Ingelheim am Rhein

Kontakt

Fon: +49 6132 | 43 45 86-0
Email: office [at] bs-quadrat [dot] de

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from Youtube
Vimeo
Consent to display content from Vimeo
Google Maps
Consent to display content from Google